An dieser Stelle wollen wir klaren Tisch machen und Sie aufklären: Es gibt keinen geregelten Zuschuss für Wasserbetten von der Krankenkasse.
Der Grund dafür ist, dass sie nicht auf der so genannten Hilfsmittelliste der Krankenkassen stehen. Es gibt also keine vorgeschriebene Kostenübernahme. Betten fallen bei den Krankenkassen unter die Rubrik Hilfsmittel, sodass es keine Zuschüsse gibt, maximal Übernahme oder Ablehnung.
Das heißt, dass wenn sich eine Krankenkasse aus Kulanz dazu bereit erklärt, ein Bett zu zahlen, es der Krankenkasse gehört. So müsste bei älteren Menschen, nach deren Ableben, das Bett wieder in den tatsächlichen Besitz der Krankenkasse übergehen.
Alternativ könnte man eine Stuhlauflage aus elastischer Viskose beantragen, welche zur Unterstützung des Rückens dient.
Sollten Sie dennoch nicht von dem Gedanken abrücken, ein derartiges Bett haben zu wollen, so schauen Sie bei den Wasserbetten Hannover vorbei. Hier berät man Sie gerne und kann Ihnen genau sagen, welchen Bett sich für Ihren Rücken eignet und welches Sie am besten unterstützt.